Bundesfinanzministerium schafft Einkommenssteuerpflicht für Photovoltaikanlagen bis zehn Kilowatt ab
Laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums von Anfang Juni 2021 können sich künftig Betreiber*innen von Photovoltaikanlagen mit einer Anlagengröße bis zu 10 kWp von der Einkommensteuer befreien lassen. Die Regelung gilt für Photovoltaikanlagen, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen.