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Mit der aktuellen Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg sind ab Mai private Häuslebauer verpflichtet, eine Photovoltaik-Anlage auf den Neubau von Wohngebäuden zu installieren. Bei Neubauvorhaben gilt vielerorts aus Gründen des Natur- oder Klimaschutzes auch die Pflicht einer Dachbegrünung. Eine Begrünung hat aufgrund der Verdunstung von Wasser aus Pflanzen grundlegend einen kühlenden Effekt. B
Mit der neuen Photovoltaik-Pflicht des Landes Baden-Württemberg gilt seit Januar, dass beim Neubau eines Nichtwohngebäudes auf dem jeweiligen Firmendach eine PV-Anlage installiert werden muss. Um Unternehmen bei dieser Pflicht zu unterstützen, bietet das Photovoltaik-Netzwerk Neckar-Alb zusammen mit der KlimaschutzAgentur den Photovoltaik-Eignungscheck an.
„Ist mein Hausdach geeignet für die Gewinnung von umweltfreundlichem Solarstrom? Bzw. welches Potenzial liefert mein Hausdach?“ Antworten auf diese Fragen finden mit dem Solarkataster unseres Umweltministeriums. Die Karte zeigt, welche Dachflächen im Landkreis Reutlingen für Photovoltaik geeignet sind.
Photovoltaikanlagen liefern klimafreundlichen und günstigen Solarstrom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb werden sie bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierungen im Südwesten bald Pflicht sein: Ab 1. Januar 2022 gilt die Pflicht für neue Nichtwohngebäude und neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Im Mai folgen neue Wohngebäude.
Seit Anfang des Jahres können insbesondere Mieter*innen stärker an der Energiewende teilhaben und profitieren, denn mit dem EEG 2021 wurde der Mieterstromzuschlag erhöht. Wie aber grenzt sich der Mieterstrom zur Eigenversorgung ab?
Viele Haushalte zögern mit dem Umstieg auf ein Elektroauto. Nicht selten ist die nicht ausreichende Anzahl öffentlicher Ladesäulen der Grund. Dabei können Fahrzeuge auch zu Hause geladen werden. Besonders interessant ist das für Haushalte mit eigener Photovoltaik-Anlage: Diese bekommen ihren Strom kostenlos und CO2-neutral vom Dach.
Online-Veranstaltung „Photovoltaik-Pflicht § 8a u. § 8b des neuen Klimaschutzgesetz in Kombination mit Gründach – ein Mehrwert für Unternehmen“ am 29.09.2021 von 18 bis ca. 19 Uhr.
Warnung vor dubiosen Angeboten! Derzeit häufen sich Beschwerden zu Firmen, die Solaranlagen an der Haustür oder am Telefon verkaufen wollen, dabei sind die Angebote oft überteuert. Aber Verbraucher:innen können bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Die Vielfalt der Möglichkeiten, Photovoltaik zu nutzen schreiten immer mehr voran. Sei es in den Nutzungs- bzw. Installationsmöglichkeiten oder in den technischen Kombinationslösungen – der Photovoltaik sind dahingehend kaum Grenzen gesetzt. Passend dazu veranstaltet die KlimaschutzAgentur Reutlingen eine Online-Veranstaltung zum Thema „Photovoltaik im Einfamilienhaus“ am 27. Juli um 18 Uhr.
Laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums von Anfang Juni 2021 können sich künftig Betreiber*innen von Photovoltaikanlagen mit einer Anlagengröße bis zu 10 kWp von der Einkommensteuer befreien lassen. Die Regelung gilt für Photovoltaikanlagen, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen.
Informationsveranstaltung zum Thema „Photovoltaik-Mieterstrom“ am Mittwoch 30. Juni von 19 bis ca. 20 Uhr.
Solarkraft liegt im Trend: Man nutzt den eigenen grünen Strom, ist damit unabhängiger und kann Stromkosten sparen. Neben dem Kauf von Photovoltaikanlagen etabliert sich seit einiger Zeit ein neues Modell: die Photovoltaikanlage fürs eigene Dach mieten. Damit können hohe Investitionskosten vermieden werden. Interessierte stehen daher vor der Frage: Photovoltaikanlage mieten oder kaufen?
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