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Mieterstrom und Eigenversorgung, was ist der Unterschied?

Pressemitteilung -

Mieterstrom und Eigenversorgung, was ist der Unterschied?

Reutlingen, 13.10.2021: Seit Anfang des Jahres können insbesondere Mieter*innen stärker an der Energiewende teilhaben und profitieren, denn mit dem EEG 2021 wurde der Mieterstromzuschlag erhöht. Wie aber grenzt sich der Mieterstrom zur Eigenversorgung ab?

Mieterstrom ist gebäudenah produzierter Strom, zum Beispiel aus einer Photovoltaikanlage, der in Miet- oder Eigentumswohnungen abgegeben und genutzt wird. Er wird in unmittelbar räumlicher Nähe zur Nutzung erzeugt. Das kann im selben Gebäude sein oder im selben Quartier. Auch die Abgabe von Solarstrom an Familienangehörige, die im selben Haus wohnen, aber einen eigenen Haushalt haben, fällt unter Mieterstrom. Mieterstrom wird in keinem Fall durch das öffentliche Stromnetz geleitet, und kann daher besonders preisgünstig angeboten werden: Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben sowie die Stromsteuer fallen nicht an.

Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann Mieterstrom aus Photovoltaikanlagen bis 100 Kilowatt peak (kWp) durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) über die Dauer von 20 Jahren mit einem Mieterstromzuschlag gefördert werden. Für im Juli 2021 in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen beträgt die Höhe des Mieterstromzuschlags:

- 3,48 Cent/Kilowattstunde (kWh) für Anlagen bis 10 kWp,

- 3,23 Cent/kWh für Anlagen bis 40 kWp und

- 2,18 Cent/kWh für Anlagen bis 100 kWp.

Wer Mieterstrom liefert, schließt mit den Beteiligten einen Mieterstromvertrag über die vollständige Belieferung mit Strom ab. Um die Versorgungssicherheit rund um die Uhr zu gewährleisten, wird der Solarstrom bei zu wenig Sonneneinstrahlung durch Netzstrom ergänzt. Wer Mieterstrom bezieht, kann sich dennoch umentscheiden und, wie andere Stromkunden auch, den Lieferanten wechseln.

Mieterstrom ist keine Eigenversorgung

Da es sich bei Mieterstrom nicht um Eigenverbrauch im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) handelt, muss für jede Kilowattstunde die volle EEG-Umlage von derzeit 6,5 Cent an den Übertragungsnetzbetreiber entrichtet werden. Eigenversorgung im Sinne von §61 EEG besteht nur, wenn Anlagenbetreiber*in und Verbraucher*in ein und dieselbe Person sind. Wer etwa in einem Zweifamilienhaus, in dem er selbst wohnt, eine PV-Anlage betreibt, kann Eigenversorgung für seinen eigenen Haushalt und für den Gemeinschaftsstrom betreiben, nicht aber für den zweiten Haushalt im Haus.

Die Förderung durch das EEG lässt es ausdrücklich zu, dass der Mieterstrom auch von Dritten geliefert wird: Das ermöglicht Contracting-Modelle. Wohnungseigentümergemeinschaften oder private Vermieter*innen können so Mieterstromprojekte realisieren, ohne selbst über Know-how im Energiemarkt verfügen zu müssen. Als Anbieter für Mieterstrom-Contracting kommen regionale Versorger, Netzbetreiber oder darauf spezialisierte Dienstleister in Frage.

Kurz und knapp:

- Mieterstrom, also die gebäudenahe Abgabe von eigenerzeugtem Strom an Dritte, ist voll EEG-umlagepflichtig. Dabei ist unerheblich, ob es sich um Bewohner*innen von Miet- oder Eigentumswohnungen oder um Familienmitglieder mit eigenem Haushalt handelt. Die EEG-Umlage ist an den jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten.

- Mieterstrom aus PV-Anlagen kann gefördert werden. Die Förderhöhe ist abhängig von der Größe der PV-Anlage und vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Die Förderung wird wie bei der Einspeisung für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt.

Bei Fragen zum Mieterstrom oder Erneuerbaren-Energien-Gesetz helfen die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen mit Ihrem umfangreichen Angebot weiter. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energi... oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt bei der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen unter 07121 – 14 32 571 sowie www.klimaschutzagentur-reutlingen.de. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen - unabhängig beraten lassen

Die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen ist eine von 35 regionalen Energieagenturen in Baden-Württemberg. Mit unseren sechs Mitarbeitern beraten wir Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Reutlingen neutral, unabhängig und kostenlos zu Energieeinsparung, Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Seit 2016 ist die KlimaschutzAgentur Teil der Kompetenzstelle Neckar-Alb und berät seitdem Unternehmen im gesamten Landkreis zu Energieeffizienzmaßnahmen und Fördermöglichkeiten. Die KlimaschutzAgentur wurde 2007 von 14 Gesellschaftern als gemeinnützige GmbH gegründet. Jedes Jahr sensibilisiert das Team der KlimaschutzAgentur über 2.500 Schüler im Landkreis zu Energie und Klimaschutz. Des Weiteren unterstützen die Experten der Agentur alle Kommunen im Landkreis Reutlingen bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele.  

Kontakt

Lea-Teresa Tress

Lea-Teresa Tress

Öffentlichkeitsarbeit & Marketing 07121 1477494