Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG-Fördersätze sowie ihre gesamte Struktur wurden letzte Woche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima reformiert. So gelten seit dem 28. Juli 2022 neue Förderungen innerhalb der KFW-Programme zum Neubau und Komplettsanierungen. Ab dem 15. August 2022 werden die Förderbedingungen bei Einzelmaßnahmen, in der Zuständigkeit des BAFA, angepasst.