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Kategorien: erneuerbare-energien-gesetz

Zum Jahresende fallen die ersten Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren Stromerzeugung aus der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Hinweise für Betreiber von alten Solarstrom-Anlagen

Zum Jahresende fallen die ersten Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren Stromerzeugung aus der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Betroffen von dieser Regelung sind alle Photovoltaik-Anlagen, die bis Ende 2000 in Betrieb genommen wurden.

Ü20-Solarstromanlagen sollen auch weiterhin betrieben werden

Was tun mit alten Solarstrom-Anlagen?

Zum Jahresende fallen die ersten Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren Stromerzeugung aus der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Damit erlischt der Anspruch auf die Zahlung einer festen Einspeisevergütung. Die KlimaschutzAgentur bietet Energiegespräche an, um Ratsuchenden Tipps zu geben, welche Möglichkeiten sie haben, um auch nach Förderende die Anlage beitreiben zu können.

Photovoltaikanlagen weiter EEG-förderfähig

Solardeckel fällt: Strom aus Solaranlagen wird weiterhin vergütet

Reutlingen, 08. Juni 2020: Nach langen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung entschieden, den 52 Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu streichen. Die KlimaschutzAgentur Reutlingen, regionale Agentur für Energieberatung und Klimaschutzprojekte, bietet zum Thema-passende Beratungsgespräche an, die für Ratsuchenden im Landkreis Reutlingen kostenlos sin