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Zum Jahresende fallen die ersten Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren Stromerzeugung aus der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz
Zum Jahresende fallen die ersten Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren Stromerzeugung aus der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Pressemitteilung -

Hinweise für Betreiber von alten Solarstrom-Anlagen

Reutlingen, 17.12.2020: Zum Jahresende fallen die ersten Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren Stromerzeugung aus der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Betroffen von dieser Regelung sind alle Photovoltaik-Anlagen, die bis Ende 2000 in Betrieb genommen wurden. Damit erlischt der Anspruch auf die Zahlung einer festen Ein­speisevergütung zum 31. Dezember 2020. Die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen bietet wöchentlich Energiegespräche an, um Ratsuchenden Tipps zu geben, welche Möglichkeiten sie haben, um auch nach Jahresende die Anlage weiterhin beitreiben zu können.

Nach aktueller Rechtslage dürfen ab Januar 2021 Netzbetreiber den Strom aus PV-Analgen, die bis Ende 2000 in Betrieb genommen wurden, nicht mehr abnehmen und vergüten. Eine Anschlussregelung für die weitere Einspeisung des Stroms dieser Anlagen gibt es bislang nicht. Der Deutsche Bundestag berät derzeit aber über Gesetzesänderungen des EEG, die bis zum Jahresende verabschiedet werden sollen. Anlagenbesitzer sollten also abwarten, ob der Gesetzgeber wieder eine Einspeisevergütung für Ü20-Solarstromanlagen in Aussicht stellt, bevor weitere Schritte unternommen werden. Laut Gesetzentwurf soll der Solarstrom auch nach Ablauf der EEG-Vergütung an den Netzbetreiber verkauft werden können, ohne dass technische Änderungen oder eine zusätzliche Messtechnik an der Anlage erforderlich sind. Je nach Beschluss des Bundestags könnten Anlagenbetreiber ihre Solar-Anlage einfach weiterlaufen lassen.

Auch wenn das Gesetz nicht rechtzeitig zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt, ist davon auszugehen, dass Anlagen weiter betrieben werden können. Wenn Streit mit dem Netzbetreiber vermieden werden will, können die Anlagen auch zum 1. Januar vorerst abgeschaltet werden.

Alle Fragen rund um das Thema Photovoltaik beantworten die Energieberater der KlimaschutzAgentur Reutlingen und Verbraucherzentrale. Für ein kostenfreies Beratungsgespräch mit einem qualifizierten Energieberater melden Sie sich gerne telefonisch unter 07121 14 32 571 oder per Mail unter info@klimaschutzagentur-reutlingen.de an. Die Beratungsgespräche finden derzeit telefonisch statt. In diesem Jahr bietet die Agentur noch am Montag, 21. Dezember zwischen 16 und 19 Uhr kostenfreie Energieberatungsgespräche an. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der KlimaschutzAgentur.

Das Beratungsangebot, das für Ratsuchende des Landkreises Reutlingen kostenlos ist, wird durch die Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und mit Hilfe der finanziellen Förderung des Projekts durch das Bundesministerium für Wirtschaft ermöglicht.

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KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen - unabhängig beraten lassen

Die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen ist eine von 35 regionalen Energieagenturen in Baden-Württemberg. Mit unseren sechs Mitarbeitern beraten wir Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Reutlingen neutral, unabhängig und kostenlos zu Energieeinsparung, Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Seit 2016 ist die KlimaschutzAgentur Teil der Kompetenzstelle Neckar-Alb und berät seitdem Unternehmen im gesamten Landkreis zu Energieeffizienzmaßnahmen und Fördermöglichkeiten. Die KlimaschutzAgentur wurde 2007 von 14 Gesellschaftern als gemeinnützige GmbH gegründet. Jedes Jahr sensibilisiert das Team der KlimaschutzAgentur über 2.500 Schüler im Landkreis zu Energie und Klimaschutz. Des Weiteren unterstützen die Experten der Agentur alle Kommunen im Landkreis Reutlingen bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele.  

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Anna-Maria Schleinitz

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Ulrike Hipp

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