Pressemitteilung -
Das neue Solarspitzengesetz: Was PV-Anlagen-Besitzer wissen sollten
Das neue Solarspitzengesetz zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen betrifft alle PV-Anlagen, die seit dem 25.02.2025 in Betrieb genommen werden. Es regelt die Einspeisung bei negativen Strompreisen neu und bringt Änderungen für alle, die Solaranlagen auf dem Dach haben. Um Kosten für die Allgemeinheit zu senken, entfällt bei neuen PV-Anlagen die Einspeisevergütung, wenn die Börsenpreise unter null Cent pro kWh fallen. Der Nachteil wird teilweise ausgeglichen, da der Vergütungszeitraum von 20 Jahren um die Summe der Stunden mit negativen Preisen verlängert wird. Die staatliche Einspeisevergütung fällt für PV-Betreiber also nicht weg! Grundsätzlich bleibt sie bestehen, kann je nach individueller Situation aber niedriger ausfallen als in der Vergangenheit.
Neue PV-Anlagen ab 7 kWp benötigen ein intelligentes Messsystem und einen Funkrundsteuerempfänger. Für Bestandsanlagen besteht die Möglichkeit der Nachrüstung, wodurch sie im Gegenzug in Zukunft eine höhere Vergütung von 0,6 ct/kWh erhalten sollen. Diese Erhöhung bedarf allerdings noch der beihilferechtlichen Genehmigung der EU.
Die gesetzlich gedeckelten Preisobergrenzen für die Installation eines intelligenten Messsystems oder Smart Meters wurden erhöht. Die jährlichen Kosten dürfen nun statt 20 Euro 50 Euro pro Jahr für PV-Anlagen zwischen 7 und 15 kWp betragen. Weiterhin betragen die zulässigen Entgelte für Anlagen zwischen 15 und 25 kWp nun 110 Euro, für Anlagen zwischen 25 und 100 kW maximal 140 Euro pro Jahr.
Betreiber kleinerer Anlagen können ihren Strom einfacher und flexibler am Markt verkaufen. Dabei bleibt die Einspeisevergütung gesichert. Ein möglicher Ansatz ist beispielsweise eine gemeinsame Vergütung für eingespeisten PV-Strom und gespeicherten Strom zu erhalten, der durch den Speicher eingespeist wird.
Batteriespeicher können künftig also für gezielten Handel genutzt werden, indem in Zeiten von günstigem Netzstrom der Speicher geladen wird und später zu höherem Preis verkauft wird. Der Handel ist dabei nicht nur auf Heimspeicher begrenzt, die wesentlich größeren Speicher von E-Autos können ebenfalls genutzt werden.
Generell ist es also umso wichtiger von vornherein auf eine PV-Komplettlösung mit eigenem Batteriespeicher, Smart Meter und intelligentem Energiemanager zu setzen. Auf diese Weise ist man für die Zukunft am besten gerüstet.
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Die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen ist eine von 35 regionalen Energieagenturen in Baden-Württemberg. Mit unseren sechs Mitarbeitern beraten wir Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Reutlingen neutral, unabhängig und kostenlos zu Energieeinsparung, Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Seit 2016 ist die KlimaschutzAgentur Teil der Kompetenzstelle Neckar-Alb und berät seitdem Unternehmen im gesamten Landkreis zu Energieeffizienzmaßnahmen und Fördermöglichkeiten. Die KlimaschutzAgentur wurde 2007 von 14 Gesellschaftern als gemeinnützige GmbH gegründet. Jedes Jahr sensibilisiert das Team der KlimaschutzAgentur über 2.500 Schüler im Landkreis zu Energie und Klimaschutz. Des Weiteren unterstützen die Experten der Agentur alle Kommunen im Landkreis Reutlingen bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele.