Leichtere Inbetriebnahme von Stecker-Solargeräten
Stecker-Solargeräte, so genannte "Balkonkraftwerke" sollen in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Rahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen werden. In Einzelfällen könnte dann ein Anspruch auf bauliche Veränderungen bestehen.