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Mit Unterstützung des Umweltministeriums BW und in Kooperation mit den Energieagenturen der Landkreise Tübingen, Neckar-Odenwaldkreis und Zollernalb-Kreis hat die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen (KSA) in den letzten Jahren das „Qualitätsnetz Bauen“ aufgebaut, um Bauherren eine Qualitätsverbesserung bei energetischen Baumaßnahmen im Neubau und in der Altbausanierung zu gewährleisten.
Momentan denken viele Eigenheimbesitzer über mögliche Sanierungsmaßnahmen nach. Bevor zu schnell gehandelt wird, sollten die Eigentümer unbedingt neutrale Informationsangebote nutzen. Außerdem gilt seit dem 1. November das Gebäudeenergiegesetz. Dieses Gesetz verpflichtet Verbraucher dazu, bei der Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern, eine kostenlose Energieberatung in Anspruch zu nehmen.
Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es führt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und stimmt die Regeln zur Energieeffizienz von Gebäuden und zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufeinander ab.
Egal ob Sie gerade kurz davor stehen, Ihre Heizung zu tauschen, eine Photovoltaikanlage aufs Dach zu installieren oder Ihren Neubau zu planen: wenn es an die Umsetzung geht, müssen Sie viele Richtlinien und Vorschriften beachten und die wichtigsten Fördermittel kennen, damit Sie sich frühzeitig Ärger und Fehlinvestitionen sparen. Die KlimaschutzAgentur bietet kostenlose Energieberatungen an.
Seit den letzten Wochen steht allen Bauherren im Landkreis Reutlingen ein digitaler Leitfaden zur Verfügung, der hilfreiche Tipps und Informationen rund um Energie und Klimaschutz beim Hausbau und bei der Haussanierung gibt.
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