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Momentan denken viele Eigenheimbesitzer über mögliche Sanierungsmaßnahmen nach. Bevor zu schnell gehandelt wird, sollten die Eigentümer unbedingt neutrale Informationsangebote nutzen. Außerdem gilt seit dem 1. November das Gebäudeenergiegesetz. Dieses Gesetz verpflichtet Verbraucher dazu, bei der Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern, eine kostenlose Energieberatung in Anspruch zu nehmen.
Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es führt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und stimmt die Regeln zur Energieeffizienz von Gebäuden und zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufeinander ab.
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