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Pressemitteilung -

Stromüberschuss im Griff: Photovoltaik bleibt attraktiv

Reutlingen, 18.08.2025: Am 25. Februar trat das Solarspitzengesetz in Kraft. Damit haben sich einige Randbedingungen für die Vergütung von neuen Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) geändert. Mit diesem Gesetz will der Gesetzgeber Netzüberlastungen durch zu hohe Stromeinspeisungen vermeiden. Denn PV-Anlagen produzieren oft mit hoher Gleichzeitigkeit, was zu Stromüberproduktion führen kann und damit das Netz belastet. Das Solarspitzengesetz schreibt nun Maßnahmen zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen vor. Die KlimaschutzAgentur Reutlingen, regionale Energieagentur, informiert über diese Maßnahmen.

Matthias Korb, Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen, erklärt, was aktuell für Photovoltaik-Anlagen gilt. „Seit mehr als 20 Jahren besteht das EEG. Wer eine PV-Anlage auf oder an seinem Gebäude betreibt, erhält eine in diesem Gesetz festgelegte Mindestvergütung für den ins Netz eingespeisten Strom. Das EEG setzt auch weiterhin auf einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien. Mit dem Solarspitzengesetz sollen aber Stromeinspeisungen begrenzt werden, wenn eine Netzüberlastung droht“.

Viele PV-Anlagen produzieren gleichzeitig Strom, wenn die Sonne scheint. Steigt die Stromproduktion, steigt auch die Netzbelastung, und der Markt reagiert mit sinkenden Börsenstrompreisen. Bei sehr hoher Produktion sind sogar negative Preise möglich.

Mit dem Solarspitzengesetz haben die Betreiberinnen und Betreiber keinen Vergütungsanspruch, in der Zeit, in der der Preis negativ ist. Das Gesetz kompensiert diesen Nachteil jedoch. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten ab Inbetriebnahme für 20 Jahre eine Einspeisevergütung. Dieser Zeitraum verlängert sich um die Tage, an denen keine Vergütung gezahlt wurde.

Diese Regelungen gelten für alle Haushalte, die nach dem 25. Februar 2025 eine PV-Anlage in Betrieb nehmen oder genommen haben und für alle PV-Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung. Aber: Erst nachdem ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) installiert ist. Wer bislang keinen Smart Meter hat, muss die Einspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen. Privathaushalte mit Ein- und Zweifamilienhäusern haben typischerweise PV-Anlagen mit drei bis 20 Kilowatt Leistung (kWp) installiert.

Wer vor dem 25. Februar 2025 eine PV-Anlage in Betrieb hatte, kann sich freiwillig für die Anwendung der neuen Regelungen entscheiden und auf einen Vergütungsanspruch bei negativen Preisen verzichten. Dafür wird eine um 0,6 Cent höhere Vergütung für den eingespeisten Strom gewährt.

„Haushalte sollten den von der PV-Anlage produzierten Strom möglichst selbst verbrauchen, wenn der ins Netzt gespeiste überschüssige Strom nicht vergütet wird“, empfiehlt Energieberater Matthias Korb.

In Kooperation mit der Verbraucherzentrale und dem PV-Netzwerk Baden-Württemberg veranstaltet die KlimaschutzAgentur Reutlingen im Oktober zahlreiche Online-Vorträge zum Thema Photovoltaik. Weitere Informationen unter: www.klimaschutzagentur-reutlingen.de/veranstaltungen

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KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen - unabhängig beraten lassen

Die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen ist eine von 35 regionalen Energieagenturen in Baden-Württemberg. Mit unseren sechs Mitarbeitern beraten wir Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Reutlingen neutral, unabhängig und kostenlos zu Energieeinsparung, Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Seit 2016 ist die KlimaschutzAgentur Teil der Kompetenzstelle Neckar-Alb und berät seitdem Unternehmen im gesamten Landkreis zu Energieeffizienzmaßnahmen und Fördermöglichkeiten. Die KlimaschutzAgentur wurde 2007 von 14 Gesellschaftern als gemeinnützige GmbH gegründet. Jedes Jahr sensibilisiert das Team der KlimaschutzAgentur über 2.500 Schüler im Landkreis zu Energie und Klimaschutz. Des Weiteren unterstützen die Experten der Agentur alle Kommunen im Landkreis Reutlingen bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele.  

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