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Grafik Sanierungsfahrplan BW  (Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg)
Grafik Sanierungsfahrplan BW (Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg)

Pressemitteilung -

Klimafreundliches Wohnen strategisch planen: Land zahlt Zuschuss zum Sanierungsfahrplan

Bis zu 500 Euro pro Gebäude / Erfüllungsoption fürs EWärmeG

Eine systematische Planung ist das A und O bei der energetischen Sanierung einer Immobilie. Mit bis zu 500 Euro unterstützt das Land Baden-Württemberg seit Kurzem Gebäudebesitzer, die einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Das berichtet die unabhängige KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen. Und wer später seine Heizungsanlage austauscht, erfüllt mit dem Dokument zumindest teilweise die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG).

„Rund 70 Prozent der 2,3 Millionen Gebäude im Land sind vor 1977 gebaut worden“, sagt Tobias Kemmler, Geschäftsführer der KlimaschutzAgentur. Das war das Jahr der ersten Wärmeschutz-Verordnung. In schlecht gedämmten Gebäuden mit alten Heizungsanlagen geht eine Menge Energie ungenutzt verloren. „Eine Sanierung spart dauerhaft Energiekosten, und zwar bis zu 80 Prozent“, erklärt Kemmler. „Sie erhöht zudem den Wohnkomfort, schützt die Bausubstanz und trägt damit zum Werterhalt bei.“

Sanierungsfahrplan als strategische Grundlage

Vor einer energetischen Sanierung sollten kostenbewusste Eigentümer stets einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Denn Umfang, Reihenfolge und Kombination der optimalen Sanierungsschritte sind für jedes Gebäude individuell. Um den gewünschten Einspareffekt zu erzielen, muss technisch alles passen. Der Sanierungsfahrplan betrachtet das Gebäude in seiner energetischen Gesamtheit.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Methodik und die Inhalte des Sanierungsfahrplans gesetzlich definiert sind. Das sorgt für eine hohe Qualität der Beratung. „Der durchführende Energieberater bezieht alle Elemente wie den baulichen Wärmeschutz sowie Heizung, Kühlung und Trinkwasser-erwärmung in die Bewertung mit ein“, so Tobias Kemmler. Auch der angestrebte Zielzustand wird berücksichtigt. Am Ende hat der Hausbesitzer eine konkrete Sanierungsstrategie an der Hand, die er in einem Schritt oder auch nach und nach umsetzen kann.

Kosten und Zuschuss

Die Kosten für einen Sanierungsfahrplan liegen für ein Ein- oder Zweifamilienhaus bei rund 800 bis 1.000 Euro. Davon steuert das Umweltministerium 200 Euro bei. Für Mehrfamilienhäuser erhöht sich der Zuschuss ab der dritten Wohneinheit um 50 Euro pro Wohneinheit. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten und insgesamt maximal 500 Euro werden erstattet. Für 2015 und 2016 stehen dafür zusammen eine Million Euro bereit. Bis zum Ende des Förderprogramms 2020 hat das Land 4,6 Millionen Euro eingeplant.

Erfüllungsoption fürs EWärmeG

Nach dem Austausch eines Wärmeerzeugers, also zum Beispiel des Heizkessels, müssen laut EWärmeG 15 Prozent der eingesetzten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Diesen Vorgaben können Hauseigentümer mit einer großen Bandbreite von Erfüllungsoptionen gerecht werden. Eine davon ist der Sanierungsfahrplan: Legt der Besitzer eines Wohngebäudes einen Sanierungsfahrplan vor, reduziert sich der Pflichtanteil von 15 auf zehn Prozent. Bei Nichtwohngebäuden wird ein Sanierungsfahrplan sogar zur vollständigen (ersatzweisen) Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des EWärmeG anerkannt.

Hausbesitzer, die einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen wollen, können sich an die unabhängige KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen wenden. Bei einem für Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Reutlingen kostenfreien Beratungsgespräch beraten deren Fachleute neutral und gewerkeübergreifend zu allen Themen rund um die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Unter Tel. 07121 1432 571 und im Internet www.klimaschutzagentur-reutlingen.de kann ein individueller Beratungstermin vereinbart werden.

Weiterführende Links

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg:

Grafik Sanierungsfahrplan BW (bitte die Originaldatei im Anhang verwenden)

Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg


Bild (bitte die Originaldatei im Anhang verwenden)

Bildtext:

Wer sein Haus klimafreundlich umbauen will, sollte zunächst einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Die Landesregierung zahlt dafür einen Zuschuss.

Pressekontakt:

KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen gGmbH
Lindachstr. 37
72764 Reutlingen
Tel. 0 71 21 14 32 571

info@klimaschutzagentur-rt.de

www.klimaschutzagentur-rt.de

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KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen - unabhängig Beraten lassen

Die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen ist eine der 35 regionalen Energieagenturen in Baden-Württemberg. Mit unseren sechs Mitarbeitern beraten wir Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Reutlingen neutral, unabhängig und kostenlos zu Energieeinsparung, Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Seit 2016 ist die KlimaschutzAgentur Teil der Kompetenzstelle Neckar-Alb und berät seitdem Unternhemen im gesamten Landkreis zu Energieeffizienzmaßnahmen und Fördermöglichkeiten. Die KlimaschutzAgentur wurde 2007 von 14 Gesellschaftern als gemeinnützige GmbH gegründet. Jedes Jahr sensibilisiert das Team der KlimaschutzAgentur über 2.500 Schüler im Landkreis zu Energie und Klimaschutz. Des Weiteren unterstützen die Experten der Agentur alle Kommunen im Landkreis Reutlingen bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele.  

Kontakt

Anna-Maria Schleinitz

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