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Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind in Kraft getreten

Pressemitteilung -

Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind in Kraft getreten

Am 1. Januar 2021 sind Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Das EEG regelt die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Solarenergie und Windenergie. Die Änderungen sollen dazu beitragen, dass mehr umweltfreundlicher Strom erzeugt und damit das Klima geschützt wird. Gleich an mehreren Stellen von den Änderungen betroffen sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits selbst Strom aus Photovoltaik erzeugen oder dies in nächster Zeit beabsichtigen. Die wichtigsten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz:

  • Der Netzanschluss kleiner Anlagen ist jetzt ohne Verzögerung möglich:
    Stromnetzbetreiber sind zum Anschluss von Photovoltaikanlagen verpflichtet. Reagiert ein Netzbetreiber nicht unverzüglich mit einem Zeitplan auf das Anschlussbegehren eines Anlagenbesitzers, dürfen diese spätestens nach einem Monat seine Anlage (bis 10,8 Kilowatt) anschließen.
  • Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt muss keine EEG-Umlage für den Eigenverbrauch gezahlt werden, vorher lag die Grenze bei 10 Kilowatt: Für Anlagen über 30 Kilowatt fällt eine reduzierte EEG-Umlage von 2,6 Cent je Kilowattstunde an. Zum Vergleich: Für jede aus dem Stromnetz gelieferte Kilowattstunde müssen Verbraucherinnen und Verbraucher 6,5 Cent EEG-Umlage bezahlen.
  • Förderung von Mieterstrom: Bis zum Jahr 2030 soll die Menge an produzierten Solarstrom fast verdoppelt werden. Damit auch Mietende und Wohnungsbesitzende den Strom aus der Sonne stärker nutzen können, wird der so genannte Mieterstromzuschlag erhöht. Außerdem wird die Mieterstromförderung auch für Strom gewährt, der außerhalb des Gebäudes der Photovoltaikanlage an Bewohner innerhalb desselben Quartiers geliefert wird. Der Strom darf sowohl vom Anlagenbetreiber selbst, als auch von Dritten an Verbraucherinnen und Verbraucher geliefert werden.
  • Fortführung des Betriebs alter Photovoltaik-Anlagen (über 20 Jahre alt):
    Für Solar-Anlagen, die 2001 oder früher in Betrieb genommen wurden, ist der Anspruch auf Förderung ausgelaufen. Die Regelungen des neuen Gesetzes ermöglichen es den betroffenen Anlagenbetreibern, weiterhin Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Für den Strom erhalten sie keine Förderung mehr, aber einen üblichen Marktpreis. Diese Übergangsregelung gilt bis 2027.
  • Förderprogramm "Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher":
    Mit dem Förderprogramm möchte das Land Baden-Württemberg den Bau von zusätzlichen PV-Anlagen fördern. Investitionen in einen stationären, netzdienlichen Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage werden gefördert. Es werden sowohl „Heimspeicher“ in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit bis zu einschließlich 30 Kilowatt Peak (kWp) Leistung als auch „Gewerbespeicher“ in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit mehr als 30 Kilowatt Peak Leistung gefördert. Mehr Informationen zur Förderung:

    https://um.baden-wuerttemberg....

Die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen berät Sie in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu allen Fragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, zu Ihrer Photovoltaikanlage, Förderungen oder zum Mieterstrom. Weitere Informationen unter klimaschutzagentur-reutlingen.de, telefonisch unter 07121 – 14 32 571. 

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KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen - unabhängig beraten lassen

Die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen ist eine von 35 regionalen Energieagenturen in Baden-Württemberg. Mit unseren sechs Mitarbeitern beraten wir Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Reutlingen neutral, unabhängig und kostenlos zu Energieeinsparung, Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Seit 2016 ist die KlimaschutzAgentur Teil der Kompetenzstelle Neckar-Alb und berät seitdem Unternehmen im gesamten Landkreis zu Energieeffizienzmaßnahmen und Fördermöglichkeiten. Die KlimaschutzAgentur wurde 2007 von 14 Gesellschaftern als gemeinnützige GmbH gegründet. Jedes Jahr sensibilisiert das Team der KlimaschutzAgentur über 2.500 Schüler im Landkreis zu Energie und Klimaschutz. Des Weiteren unterstützen die Experten der Agentur alle Kommunen im Landkreis Reutlingen bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele.  

Kontakt

Anna-Maria Schleinitz

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