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Pressemitteilung -

Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Der Bundespräsident hat das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung unterschrieben und es wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Solarpaket 1 ist am 16. Mai in Kraft getreten. Es enthält einige Verbesserungen für die Errichtung und den Betrieb von PV-Anlagen. Die Änderungen gelten für Anlagen, die ab Mitte Mai in Betrieb gehen. Zu den Änderungen zählen unter anderem die vereinfachte Inbetriebnahme von PV-Anlagen auf dem Balkon und Verbesserungen beim Mieterstrom. Das Solar-Paket regelt zudem den nachhaltigeren Ausbau von Solarparks, ohne mehr freie Flächen zu verbrauchen. Detailliertere Infos zu den einzelnen Änderungen folgen in den nächsten Beiträgen.

Die KlimaschutzAgentur bietet kostenlose Energieberatungsgespräche an. Alle Infos dazu gibt es unter www.klimaschutzagentur-reutlingen.de oder telefonisch 07121 14 32 571.

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KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen - unabhängig beraten lassen

Die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen ist eine von 35 regionalen Energieagenturen in Baden-Württemberg. Mit unseren sechs Mitarbeitern beraten wir Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Reutlingen neutral, unabhängig und kostenlos zu Energieeinsparung, Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Seit 2016 ist die KlimaschutzAgentur Teil der Kompetenzstelle Neckar-Alb und berät seitdem Unternehmen im gesamten Landkreis zu Energieeffizienzmaßnahmen und Fördermöglichkeiten. Die KlimaschutzAgentur wurde 2007 von 14 Gesellschaftern als gemeinnützige GmbH gegründet. Jedes Jahr sensibilisiert das Team der KlimaschutzAgentur über 2.500 Schüler im Landkreis zu Energie und Klimaschutz. Des Weiteren unterstützen die Experten der Agentur alle Kommunen im Landkreis Reutlingen bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele.  

Kontakt

Anna-Maria Schleinitz

Anna-Maria Schleinitz

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