Vereinfachte Anmeldung von Balkonkraftwerken
Zum 1. April 2024 hat die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR) vereinfacht. Auch die Nutzerführung im System wird modernisiert.
Zum 1. April 2024 hat die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR) vereinfacht. Auch die Nutzerführung im System wird modernisiert.
Der beschlossene Wirtschaftsplan 2024 des Klima- und Transformationsfonds (KTF) gilt. Alle gesetzlichen und alle bisher eingegangenen Verpflichtungen werden erfüllt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt klar, dass es weder einen Förderstopp gibt, noch Programme ausgesetzt werden.
Sie nutzen einen Durchlauferhitzer oder eine Gas-Etagenheizung, um Ihr Wasser zu erwärmen? Dann haben Sie ein dezentrales Warmwassersystem. Das Wasser mit Strom zu erwärmen ist deutlich teurer als mit anderen Energieträgern. Aber auch dann gibt es Möglichkeiten, Energie zu sparen. Dazu müssen Sie zunächst die Temperatur am Gerät richtig einstellen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt: Hat Ihr Wasserhahn oder Duschkopf einen Durchfluss von mehr als neun Litern pro Minute, lohnt sich der Einbau eines Spar-Strahlreglers beziehungsweise eines Sparduschkopfes. Dabei wird dem verringerten Wasserstrahl Luft beigemischt. Gefühlt bleibt so trotzdem der volle Strahl erhalten und niemand muss frieren.
Was beim Erwerb und Betrieb konkret zu beachten ist, zeigt jetzt eine Broschüre des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg. Die im März 2024 überarbeitete Broschüre informiert über die zahlreichen Vorteile der Photovoltaiknutzung durch Gewerbe und Industrie.
In kostenfreien Online-Vorträgen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen Rundumblick über interessante Themen. Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energie/onlineseminare-der-energieberatung-59522
Aktuell erhöhen viele Stromanbieter ihre Preise. Matthias Korb, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen erklärt, wann Kundinnen und Kunden ihren Anbieter wechseln können und worauf sie achten sollten.
Wer sich einmal für eine Photovoltaik-Anlage entschieden hat, blickt meist auf gute Erfahrungen zurück. Warum also nicht erweitern, wenn noch Platz vorhanden ist? Eine zweite PV-Anlage bietet die Möglichkeit, mehr selbst erzeugten Strom zu verbrauchen.
Das Energielabel selbst und die Bewertung in der jeweiligen Effizienzklasse bleiben zunächst unverändert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten zu den sparsamsten Modellen. Mehrkosten werden häufig im Laufe des Betriebs durch dann geringere Stromkosten wieder ausgeglichen.
In Kooperation mit dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) bildete die KlimaschutzAgentur, regionale Agentur für Energieberatung und Klimaschutzprojekte, schon in 2022 erste Klimascouts im Landkreis Reutlingen aus. Die kommunalen Klimascouts sind Multiplikatoren für Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsthemen und nutzen ihr Wissen, um Klimaprojekte umzusetzen und ihre Kenntnisse einzubringen.
Stecker-Solargeräte, so genannte "Balkonkraftwerke" sollen in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Rahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen werden. In Einzelfällen könnte dann ein Anspruch auf bauliche Veränderungen bestehen.
Gemeinsam, mit Enthusiasmus und Ausdauer haben es die regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen geschafft, sich über die Jahre in der Welt des Klimaschutzes in Baden-Württemberg zu etablieren und sind aus der Akteurslandschaft als regionale Botschafter vor Ort nicht mehr wegzudenken.