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Wer jetzt seine Heizung austauscht und danach auf erneuerbare Energie wie Holzpellets setzt, erfüllt auch gleich das baden-württembergische EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz).
Wer jetzt seine Heizung austauscht und danach auf erneuerbare Energie wie Holzpellets setzt, erfüllt auch gleich das baden-württembergische EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz).

Pressemitteilung -

Der nächste Winter kommt bestimmt - Jetzt in eine zeitgemäße Heizung investieren Über 30 Jahre alte Kessel müssen raus

Unabhängige KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen erinnert auch an das EWärmeG und empfiehlt Überprüfung älterer Heizungsanlagen / Austausch lohnt teilweise schon vor Ende der Frist

Mit 30 gilt ein Mensch noch als jung. Anders bei Heizungsanlagen: Sie sind nach dieser Zeit definitiv technisch überholt. Die Oldies verbrauchen übermäßig viel Brennstoff und sind wartungsanfällig. Für Heizkessel, die mehr als drei Jahrzehnte in Betrieb sind, schreibt die EnEV (Energieeinsparverordnung) daher seit 2014 einen Austausch vor. Die Regelung betrifft 2017 rund eine Million alte Gas- und Ölheizungen. „Jetzt ist die richtige Zeit, um alte Anlagen zu erneuern“, sagt Tobias Kemmler, Geschäftsführer der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen Ererinnert gleichzeitig daran, dass baden-württembergische Hauseigentümer nach einem Heizungstausch das EWärmeG, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, beachten müssen. Dieses besagt, dass bei Inbetriebnahme einer neuen Heizung 15 Prozent der eingesetzten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen.

Von den 21 Millionen Heizungsanlagen, die in deutschen Kellern stehen, ist rund ein Fünftel älter als 27 Jahre. Das ergab 2014 eine Studie des Verbandes der Energie- und Wasserwirtschaft. Älter als 30 Jahre sind nach Schätzungen eine Million Heizkessel. Die meisten davon dürfen laut EnEV nicht mehr länger laufen. „Diese Regelung gilt für Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung von vier bis 400 Kilowatt“, sagt Tobias Kemmler. Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind nicht betroffen. Eine weitere Ausnahme gilt für Anlagen von Hausbesitzerinnen und -besitzern, die seit 2002 oder länger in ihrem Eigenheim wohnen. Der Schornsteinfeger prüft, ob die Vorschrift eingehalten wird.

Wann ist die Heizung „alt“?

Eine energetische Prüfung durch einen Fachbetrieb lohnt sich bereits, wenn die Heizungsanlage seit rund 20 Jahre läuft. Denn neben einer erhöhten Anfälligkeit für Störungen kann ein Austausch oftmals wirtschaftlich sein. Moderne Brennwertkessel verbrauchen zehn bis 25 Prozent weniger Brennstoff als ihre alten Kollegen. Auch wenn die neue Anlage ein paar tausend Euro kostet, lohnt sich das finanziell – und entlastet das globale Klimakonto. Wie alt ein Kessel ist, lässt sich am Typenschild der Anlage ablesen oder aus dem Protokoll des Schornsteinfegers.

Erneuerbare Energie einsetzen

Wer in Baden-Württemberg seine Heizungsanlage erneuert, muss dabei das EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz) beachten. Es besagt, dass bei Inbetriebnahme einer neuen Heizung 15 Prozent der eingesetzten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen. Erneuerbare Quellen sind Solarthermie, Holz, Biogas, Bioöl und Wärmepumpen. „Um die Auflage zu erfüllen, stehen aber auch etliche Zusatzoptionen zur Wahl“, erklärt der Agenturleiter. Dazu zählen etwa die Gebäudedämmung, der Einsatz von Photovoltaik, die Kraft-Wärme-Kopplung und ein finanziell geförderter Sanierungsfahrplan fürs Gebäude. Die Regierung will mit dem Gesetz erneuerbaren Energien den Weg bereiten und fossile Brennstoffe zugunsten des Klimaschutzes zurückdrängen. Denn die Heizung und die Warmwasserbereitung verursachen knapp ein Viertel der Treibhausgasemissionen im Land. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch lag in Baden-Württemberg 2014 bei rund 13 Prozent.

Die Fachleute der KlimaschutzAgentur empfehlen, einen Austausch der Heizungsanlage jetzt schon zu planen. Denn nach einer qualifizierten Beratung folgt die Entscheidung, welcher Heizungstyp mit welcher Leistung und Technik am besten passt. Auch parallele Maßnahmen wie der Austausch der ungeregelten Heizungspumpe, eine Isolierung der Heizungsrohre und ein hydraulischer Abgleich kommen am besten gleich mit in die Planung. Inklusive der Installation gehen dafür schnell ein paar Monate ins Land – und dann werden die Nächte schon wieder kühler.

Detaillierte und neutrale Informationen zur Austauschpflicht für alte Heizungen, zum EWärmeG und allen anderen Themen rund um die energetische Gebäudesanierung erhalten Interessierte bei einem kostenfreien Beratungsgespräch in einem der 11 Standorte im Landkreis Reutlingen, die die KlimaschutzAgentur zusammen mit der Verbraucherzentrale unterhält. Auch mit den einschlägigen Förderprogrammen sind die Spezialisten bestens vertraut. Einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart am besten telefonisch unter 0 71 21-14 32 571. Weitere Kontaktmöglichkeiten gibt es über die Homepage unter www.klimaschutzagentur-reutlingen.de.

Kurzfassung

Austauschpflicht: Alte Kessel jetzt erneuern

Mit 30 gilt ein Mensch noch als jung. Anders bei Heizungsanlagen: Sie sind nach dieser Zeit definitiv technisch überholt. Die Oldies verbrauchen übermäßig viel Brennstoff und sind wartungsanfällig. Für Heizkessel, die mehr als drei Jahrzehnte in Betrieb sind, schreibt die EnEV (Energieeinsparverordnung) daher seit 2014 einen Austausch vor. Die Regelung betrifft 2017 rund eine Million alte Gas- und Ölheizungen. „Jetzt ist die richtige Zeit, um alte Anlagen zu erneuern“, sagt Tobias Kemmler, Geschäftsführer der

KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen. Er erinnert gleichzeitig daran, dass baden-württembergische Hauseigentümer nach einem Heizungstausch das EWärmeG, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, beachten müssen. Dieses besagt, dass bei Inbetriebnahme einer neuen Heizung 15 Prozent der eingesetzten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen.

Fragen? Die unabhängige KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen berät kostenlos zu allen Themen, die eine energetische Sanierung betreffen. Und sie kennt die Förderprogramme. Telefonische Anmeldung für ein persönliches Beratungsgespräch unter 0 71 21-14 32 571 oder über www.klimaschutzagentur-reutlingen.de.

Weiterführende Links

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB):

enev-online:

Bild (bitte die Originaldatei im Anhang verwenden)

Bildunterschrift

Wer jetzt seine Heizung austauscht und danach auf erneuerbare Energie wie Holzpellets setzt, erfüllt auch gleich das baden-württembergische EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz).

Pressekontakt:

KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen gGmbH
Lindachstr. 37
72764 Reutlingen
Tel. 0 71 21 14 32 571

info@klimaschutzagentur-rt.de

www.klimaschutzagentur-rt.de

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KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen - unabhängig Beraten lassen

Die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen ist eine der 35 regionalen Energieagenturen in Baden-Württemberg. Mit unseren sechs Mitarbeitern beraten wir Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Reutlingen neutral, unabhängig und kostenlos zu Energieeinsparung, Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Seit 2016 ist die KlimaschutzAgentur Teil der Kompetenzstelle Neckar-Alb und berät seitdem Unternhemen im gesamten Landkreis zu Energieeffizienzmaßnahmen und Fördermöglichkeiten. Die KlimaschutzAgentur wurde 2007 von 14 Gesellschaftern als gemeinnützige GmbH gegründet. Jedes Jahr sensibilisiert das Team der KlimaschutzAgentur über 2.500 Schüler im Landkreis zu Energie und Klimaschutz. Des Weiteren unterstützen die Experten der Agentur alle Kommunen im Landkreis Reutlingen bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele.  

Kontakt

Anna-Maria Schleinitz

Anna-Maria Schleinitz

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