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Pressemitteilung

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz - Neue Regeln zur Förderung seit dem 21. Juli

Reutlingen, 23.07.2026: Lange Zeit wurde es kontrovers diskutiert, nun ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG) beschlossen und löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch bekannt als Heizungsgesetz ab. Seit dem 21. Juli gelten nun neue Vorgaben beim Heizungstausch und bei den Fördermöglichkeiten. Die KlimaschutzAgentur Reutlingen gibt einen Überblick über die neuesten Regelungen.

Seit dem 21. Juli gilt, dass die Austauschpflicht für 30-Jahre alte Ölheizungen entfällt. Wer eine neue Heizung einbaut und installiert, hat neuerdings die komplette Wahlfreiheit beim Heizsystem. Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden, sind aber an die Vorgaben der Biotreppe gekoppelt. „Das bedeutet: Wer sich heute oder in Zukunft für eine reguläre Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss schrittweise einen immer höheren Anteil an CO₂-neutralen Brennstoffen, wie Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff beimischen“, erklärt Matthias Korb, Energieberater der KlimaschutzAgentur.

Seit dem 21. Juli gelten außerdem neue Förderbedingungen: Für den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, Biomasseheizung oder einen Fernwärmeanschluss gibt es weiterhin eine Grundförderung von bis zu 30 Prozent der Kosten für jede und jeden. Diese Grundförderung gilt ab dem 1. Februar 2027 allerdings nur noch für europäische Wärmepumpen, Geräte aus anderen Herstellungsländern erhalten dann nur 15 % Förderung.

Einkommensschwache Haushalte werden in der Förderung ebenfalls stärker berücksichtigt. Neben der Erhöhung der Einkommensgrenzen, ab denen man den prozentualen Einkommensbonus erhält, steigt für diese Gruppe auch die Obergrenze des Fördersatzes. Außerdem wurden verschiedene Stufen an Einkommen berücksichtigt, für Jahreseinkommen von 30.000 € bis 50.000 € und für Haushalte mit minderjährigen Kindern gelten unterschiedliche Bedingungen.

Der Klimageschwindigkeitsbonus kann weiterhin angerechnet werden, wenn eine klimaschädliche alte Heizung ausgetauscht wird. Der Bonus wurde jedoch von 20 auf 16 Prozent gekürzt und reduziert sich ab Februar halbjährlich um 4 %, wobei er bis Ende 2028 komplett entfällt.

Auch reduziert wurden die maximalen Kosten einer neuen Heizung für die erste Wohneinheit von 30.000 € auf 28.000 €. Dieser Betrag reduziert sich ab Februar ebenfalls und zwar halbjährlich um 750 €. Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen wurden gestrichen.

„Die halbjährliche Absenkung des Klima-Geschwindigkeitsbonus und des Förderhöchstbetrags führen zu einer zunehmenden Verringerung der Förderzuschüsse für den Heizungstausch. Haushalte mit alter Öl- oder Gasheizung sollten die derzeitigen Fördermöglichkeiten sorgfältig prüfen. Mit der Zeit wird die Förderung geringer, ein frühzeitiger Umstieg auf erneuerbare Energien sichert noch die höhere Förderung“, erklärt Matthias Korb, Energieberater der KlimaschutzAgentur und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Bevor eine neue Heizung eingebaut wird, empfiehlt sich ein Blick in die kommunale Wärmeplanung. Dort können Eigentümerinnen und Eigentümer erfahren, welche Wärmeversorgung für ihr Wohngebiet vorgesehen ist und ob ein Fernwärmeanschluss möglich sein könnte.

Die Energieberatung der KlimaschutzAgentur und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt derzeit, die Fördermöglichkeiten für einen Heizungstausch und eine Gebäudesanierung prüfen zu lassen und auch zukünftig auf neue Heiztechniken zu setzen.

Weitere Infos erhalten Interessierte bei der Energieberatung der KlimaschutzAgentur, telefonisch unter 07121 / 1432571 oder per Mail an info@klimaschutzagentur-reutlingen.de.

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KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen - unabhängig beraten lassen

Die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen ist eine von 35 regionalen Energieagenturen in Baden-Württemberg. Mit unseren sechs Mitarbeitern beraten wir Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Reutlingen neutral, unabhängig und kostenlos zu Energieeinsparung, Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Seit 2016 ist die KlimaschutzAgentur Teil der Kompetenzstelle Neckar-Alb und berät seitdem Unternehmen im gesamten Landkreis zu Energieeffizienzmaßnahmen und Fördermöglichkeiten. Die KlimaschutzAgentur wurde 2007 von 14 Gesellschaftern als gemeinnützige GmbH gegründet. Jedes Jahr sensibilisiert das Team der KlimaschutzAgentur über 2.500 Schüler im Landkreis zu Energie und Klimaschutz. Des Weiteren unterstützen die Experten der Agentur alle Kommunen im Landkreis Reutlingen bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele.  

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