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Meldepflicht für Stromerzeuger

​Mit Einführung des sogenannten Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur müssen Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke registriert werden. Die KlimaschutzAgentur, regionale Agentur für Energieberatung und Klimaschutzkonzepte (KSA) informiert über die wichtigsten Vorgaben.
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Anna-Maria Schleinitz

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​Mit Einführung des sogenannten Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur müssen Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke registriert werden. Die KlimaschutzAgentur, regionale Agentur für Energieberatung und Klimaschutzkonzepte (KSA) informiert über die wichtigsten Vorgaben.